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Erstgespräch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen David Sättler („Auftragnehmer“) und seinen Kunden („Auftraggeber“) über Beratungs-, Entwicklungs- und Betreuungsleistungen im Bereich Daten.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot.

(2) Preise nennt der Auftragnehmer auf Anfrage. Er erstellt nach dem Erstgespräch ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Preis für den vereinbarten Umfang, Ausschlüssen und Zeitplan. Das Angebot ist 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots in Textform zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung.

(2) Die Pakete (Data Audit & Roadmap, Data Foundation, Data Platform, Connected Stack sowie Erweiterungen) sind Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB mit Abnahme. Der Betrieb & Weiterentwicklung (Retainer) ist ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB.

(3) Der Auftragnehmer darf Subunternehmer nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform einsetzen.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die vereinbarten Zugänge zu Systemen, Datenquellen und Konten bereit und benennt eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.

(2) Lizenzen, Cloud-Konten und kostenpflichtige Schnittstellen schließt der Auftraggeber auf eigenen Namen ab, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungen fehlen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der dadurch entsteht, vergütet der Auftraggeber nach vorheriger Ankündigung in Textform zu den im Angebot genannten Tagessätzen.

§ 5 Preis und Änderungen

(1) Der im Angebot vereinbarte Preis gilt für den dort beschriebenen Umfang. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und nicht ausgewiesen.

(2) Wünscht der Auftraggeber Änderungen am vereinbarten Umfang, beschreibt der Auftragnehmer Auswirkungen auf Preis und Zeitplan in Textform. Die Änderung gilt erst als vereinbart, wenn beide Seiten in Textform zugestimmt haben.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung eines Pakets prüft der Auftraggeber das Ergebnis gegen die Leistungsbeschreibung innerhalb von 10 Werktagen.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Erklärt der Auftraggeber innerhalb der Frist weder die Abnahme noch nennt er mindestens einen Mangel, gilt das Ergebnis nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, sofern der Auftragnehmer ihn bei Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Bei Projekten sind 30 % des Preises mit Auftragserteilung fällig, 70 % nach Abnahme. Bei Projekten mit einer geplanten Dauer von mehr als drei Monaten kann das Angebot weitere Abschlagszahlungen nach Meilensteinen vorsehen. Das Data Audit & Roadmap wird zu 50 % bei Auftrag und zu 50 % nach dem Abschlussgespräch berechnet.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Der Retainer wird monatlich im Voraus abgerechnet. Er umfasst ein monatliches Stundenkontingent von bis zu 20 Stunden, das im Angebot nach dem Bedarf des Auftraggebers festgelegt wird. Bis zu 5 nicht genutzte Stunden werden in den Folgemonat übertragen und verfallen danach. Darüber hinausgehende Stunden werden nur nach Freigabe in Textform erbracht und gesondert berechnet.

§ 8 Kosten Dritter

Kosten für Lizenzen, Cloud- und Warehouse-Betrieb sowie kostenpflichtige Schnittstellen trägt der Auftraggeber direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Der Auftragnehmer nennt die absehbaren Kosten vorab im Angebot.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Code, Datenmodelle, Dashboards, Dokumentation) ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung.

(2) Vorbestehende Werkzeuge, Vorlagen und allgemeines Know-how des Auftragnehmers bleiben bei ihm. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit sie Teil der Ergebnisse sind.

(3) Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.

§ 11 Datenschutz

Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zur Höhe des Auftragswerts des betroffenen Vertrags.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

§ 13 Mängelansprüche

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, außer in den Fällen von § 12 Abs. 1.

§ 14 Stornierung und Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann einen Projektvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Anstelle der gesetzlichen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen kann der Auftragnehmer pauschal verlangen:

  • bei Kündigung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Projektstart: 20 % des Projektpreises,
  • bei Kündigung weniger als 30 Tage vor dem Projektstart: 40 % des Projektpreises,
  • bei Kündigung nach Projektstart: die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie 50 % des Preises für den noch nicht erbrachten Teil.

(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs nach § 648 Satz 2 BGB vorbehalten. Bereits geleistete Anzahlungen werden verrechnet.

(3) Eine Verschiebung des Projektstarts auf Wunsch des Auftraggebers ist einmalig ohne Kosten möglich, wenn sie mindestens 30 Tage vor dem Start in Textform mitgeteilt wird und der neue Start innerhalb von drei Monaten liegt.

(4) Der Retainer hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Er verlängert sich danach jeweils um 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15 Referenzen

Der Auftragnehmer nennt den Auftraggeber nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung in Textform als Referenz.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Kontakt

  • hallo@rheinstack.de
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